“Berufseinstigsbegleiter”
Die Berufseinstiegsbegleitung (Abkürzung: BerEb) kann für dich infrage kommen, wenn Folgendes auf dich zutrifft: Du möchtest die Haupt‑, Mittel- oder Förderschule abschließen und danach eine Ausbildung machen – und brauchst für beides Unterstützung. Rechtliche Grundlage der Berufseinstiegsbegleitung ist § 49 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Berufseinstiegsbegleiterinnen / Berufseinstiegsbegleiter unterstützen dich zum Beispiel dabei,
- den Schulabschluss zu schaffen,
- persönliche Probleme zu lösen,
- einen Beruf zu finden, der zu dir passt,
- einen Ausbildungsplatz zu finden und dich dafür zu bewerben und
- in den ersten 6 Monaten deiner Ausbildung gut zurechtzukommen.
Du legst gemeinsam mit deiner Begleiterin/ deinem Begleiter fest, was du gut kannst, weißt und was dich interessiert. Deine Begleiterin/ dein Begleiter informiert deine Berufsberaterin oder deinen Berufsberater darüber, was ihr gemeinsam beschlossen habt.
Kontakt über D. Uhlig
Verein zur Förderung von Ausbildung, Beschäftigung, Beratung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener e. V. (FAB e.V.)
Zwickauer Str. 69
08451 Crimmitschau
Tel.: 03762/9514–301
Mail: d.uhlig@fab-crimmitschau.de
Voraussetzungen:
Eine Berufseinstiegsbegleitung kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn sie an deiner Schule angeboten wird. Frage dazu im Sekretariat deiner Schule nach. Auch deine Berufsberaterin oder dein Berufsberater können dir dazu Auskunft geben.
Außerdem musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Berufseinstiegsbegleitung für dich infrage kommen kann:
- Du brauchst Unterstützung, um deinen Schulabschluss zu erreichen.
- Du brauchst Hilfe dabei, einen Ausbildungsplatz zu finden.
- Im nächsten Schuljahr bist du in der Abschlussklasse.
- Du und deine Eltern beziehungsweise deine Erziehungsberechtigten haben einer Berufseinstiegsbegleitung zugestimmt.
Dauer und Kosten der Berufseinstiegsbegleitung
- Die Begleitung beginnt in dem Schuljahr vor der Abschlussklasse. Sie unterstützt dich weiter bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und deinem Start in der Ausbildung. Spätestens 6 Monate, nachdem du eine Ausbildung begonnen hast, endet sie. Sie endet auch spätestens 24 Monate, nachdem du die Schule beendet hast – auch, wenn du noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast.
- Durch die Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung entstehen dir keine Kosten.