“Beruf­se­in­stigs­be­gleit­er”

Die Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung (Abkürzung: BerEb) kann für dich infrage kom­men, wenn Fol­gen­des auf dich zutrifft: Du möcht­est die Haupt‑, Mit­tel- oder Förder­schule abschließen und danach eine Aus­bil­dung machen – und brauchst für bei­des Unter­stützung. Rechtliche Grund­lage der Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung ist § 49 Drittes Sozialge­set­zbuch (SGB III).

Die Beruf­se­in­stiegs­be­glei­t­erin­nen / Beruf­se­in­stiegs­be­gleit­er unter­stützen dich zum Beispiel dabei,

  • den Schu­la­b­schluss zu schaf­fen,
  • per­sön­liche Prob­leme zu lösen,
  • einen Beruf zu find­en, der zu dir passt,
  • einen Aus­bil­dungsplatz zu find­en und dich dafür zu bewer­ben und
  • in den ersten 6 Monat­en dein­er Aus­bil­dung gut zurechtzukom­men.

Du legst gemein­sam mit dein­er Begleiterin/ deinem Begleit­er fest, was du gut kannst, weißt und was dich inter­essiert. Deine Begleiterin/ dein Begleit­er informiert deine Berufs­ber­a­terin oder deinen Berufs­ber­ater darüber, was ihr gemein­sam beschlossen habt.

Kontakt über D. Uhlig

Vere­in zur Förderung von Aus­bil­dung, Beschäf­ti­gung, Beratung und Betreu­ung Jugendlich­er und Erwach­sen­er e. V.  (FAB e.V.)
Zwick­auer Str. 69
08451 Crim­mitschau
Tel.: 03762/9514–301
Mail: d.uhlig@fab-crimmitschau.de

Voraus­set­zun­gen:

Eine Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn sie an dein­er Schule ange­boten wird. Frage dazu im Sekre­tari­at dein­er Schule nach. Auch deine Berufs­ber­a­terin oder dein Berufs­ber­ater kön­nen dir dazu Auskun­ft geben.

Außer­dem musst du fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllen, damit eine Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung für dich infrage kom­men kann:

  • Du brauchst Unter­stützung, um deinen Schu­la­b­schluss zu erre­ichen.
  • Du brauchst Hil­fe dabei, einen Aus­bil­dungsplatz zu find­en.
  • Im näch­sten Schul­jahr bist du in der Abschlussklasse.
  • Du und deine Eltern beziehungsweise deine Erziehungs­berechtigten haben ein­er Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung zuges­timmt.

Dauer und Kosten der Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung

  • Die Begleitung begin­nt in dem Schul­jahr vor der Abschlussklasse. Sie unter­stützt dich weit­er bei der Suche nach einem Aus­bil­dungsplatz und deinem Start in der Aus­bil­dung. Spätestens 6 Monate, nach­dem du eine Aus­bil­dung begonnen hast, endet sie. Sie endet auch spätestens 24 Monate, nach­dem du die Schule been­det hast – auch, wenn du noch keinen Aus­bil­dungsplatz gefun­den hast.
  • Durch die Teil­nahme an ein­er Beruf­se­in­stiegs­be­gleitung entste­hen dir keine Kosten.